Preise

Grundsätzlich ist die Gage Verhandlungssache - aber kein Geheimnis. Sie ist abhängig von den Aufgaben, der Art des Tages, dem Zeit- und Technikaufwand, Fahrtkosten, der erwarteten Gästezahl und den räumlichen Voraussetzungen. Sind die genannten Faktoren bekannt, erstelle ich gerne ein entsprechendes Angebot. Nutze bitte für Deine Anfrage die Möglichkeiten auf der Kontaktseite.

Der Basispreis beträgt 240,00 Euro netto.

Anfahrtskosten:
Innerhalb Berlins fallen keine Anfahrtskosten an.
Ausserhalb Berlins 0,40 Euro netto pro Entfernungskilometer (Strecke einfach) ab Stadtgrenze.

Für den Auf- und Abbau wird eine Pauschale von 35,00 Euro netto berechnet.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Hinweise

  • Das Catering stellt der Veranstalter im Rahmen des Üblichen.
  • Bei einer Entfernung von mehr als 100 Kilometer zum Auftrittsort ab Stadtgrenze Berlin und/oder Auftritte über mehrere Tage in Folge sollte eine Übernachtungsmöglichkeit in einer Pension oder einem Hotel gestellt werden.
  • Der Buchende oder Veranstalter ist verantwortlich für die technischen-, behördlichen- & versicherungstechnischen Voraussetzungen zur Durchführung der Veranstaltung.
  • Die GEMA-Gebühr wird vom Buchenden oder Veranstalter übernommen.

Stornierungskosten

Bei einer Stornierung durch den Buchenden fallen keine Auf- und Abbaupauschale und keine Anfahrtskosten an.

Für die Stornierung berechne ich:

  • 10% der Gage bei über 20 Tagen vor dem vereinbarten Auftrittstermin.
  • 30% der Gage bei unter 20 Tagen vor dem vereinbarten Auftrittstermin.
  • 50% der Gage bei unter 5 Tagen vor dem vereinbarten Auftrittstermin.
  • 80% der Gage bei unter 2 Tagen vor dem vereinbarten Auftrittstermin.

Eine Stornierung kann nur schriftlich per Email, Fax oder Post erfolgen.

Haftung bei Ausfall

Ich hafte für meinen Ausfall nur bei grob-fahrlässigem Verhalten. Ausfälle durch Krankheit, Unfall oder Technikschaden teile ich dem Buchenden und/oder Veranstalter schnellstmöglich telefonisch, wenn möglich per Email, Fax oder Post mit. Tritt ein Ausfall während der Veranstaltung auf, so hafte ich nur, wenn ich die Ursache des Ausfalls zu verantworten habe. Bei Einwirkungen von Gästen, Personal, Witterung, Bühnen- & Haustechnik oder Behörden während der Veranstaltung, die zum Abbruch führen, haftet der Buchende und/oder Veranstalter.

Die Höhe der Haftung ist in jedem Falle auf die Summe der Gage beschränkt. Eine weitere Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Ich gehöre laut KSK nicht zum Kreis der Künstler, denn das reine Abspielen oder Aneinanderreihen von Musik und das Sprechen verbindender Texte genügt nicht um die Künstlereigenschaft gemäß §2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu erfüllen.

Gesetztestext laut §2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
"Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt." (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Eine darstellende neue Kunst wird beim Abspielen von Musik von mir nicht erzeugt.

Wann gilt der gebuchte DJ als Künstler?

  • der DJ nutzt technische Hilfsmittel um neue Klangbilder zu erzeugen. Z.B. Verfremdung des originalen Musiktitel mittels Live Effekte zu einem Remix.
  • Spielen von Instrumenten, Live Produktion etc.
  • Es entsteht ein neues Klangbild aus den Einzelkomponenten.
  • das Arbeitsergebnis hat die Qualität eines künstlerischen Eigenproduktes.
  • es entsteht eine neue Komposition.

Als Unterhaltungskünstler zählt z.B. der Alleinunterhalter, der hauptsächlich durch Gesang, Witze, Anektdoten, Spiele, Sketche o.ä. Stimmung verbreitet.